Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt das Thema Barrierefreiheit auch im E-Mail-Marketing stärker in den Fokus. Welche Mails betroffen sind und warum sich freiwillige Umsetzung auch ohne Pflicht lohnen kann, erfährst du hier.

Was erwartet Dich?
Hier Dein Inhaltsverzeichnis:
1. Was bedeutet Barrierefreiheit in E-Mails?
Barrierefreiheit bedeutet: Digitale Inhalte sollen für alle Menschen zugänglich und verständlich sein – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Im E-Mail-Marketing geht es dabei um Lesbarkeit, Struktur, Kontraste, Alternativtexte für Bilder und die technische Zugänglichkeit. Besonders für Menschen mit Sehbehinderung oder kognitiven Einschränkungen sind diese Aspekte entscheidend.
Viele dieser Optimierungen verbessern nicht nur die Nutzbarkeit für Betroffene, sondern steigern auch die allgemeine User Experience und Klickrate.

Nicht nur Menschen mit Sehbehinderung profitieren von barrierefreien Online-Inhalten.
2. Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet viele digitale Dienstleistungen, z. B. Online-Shops, Banken oder Mobilitätsanbieter, zur barrierefreien Gestaltung.
Dazu zählen auch E-Mails, wenn sie direkt zur Erfüllung der Dienstleistung gehören. Typische Beispiele sind:
- Bestellbestätigungen
- Vertragsinformationen
- Service-Mails im Login-Bereich
Das BFSG wurde 2021 auf Grundlage der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) beschlossen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglicher zu machen – vor allem im Online-Handel, Finanzwesen und Mobilitätsbereich.
Mehr Informationen: BMAS – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
3. Gilt das auch für Newsletter?
Nein. Reine Marketing-E-Mails wie Newsletter, Aktionsmails oder Produktinformationen sind aktuell nicht direkt vom BFSG betroffen, solange sie keinen funktionalen Bezug zu einem Vertragsverhältnis haben.
Aber: Öffentliche Auftraggeber und viele Großunternehmen legen bereits heute Wert auf barrierefreie Kommunikation – auch in Ausschreibungen. Wer vorbereitet ist, hat die Nase vorn.
4. Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt
Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing ist (noch) keine Pflicht. Doch sie ist eine Chance: Rund 20 % der Menschen in Deutschland leben mit einer Einschränkung – dauerhaft oder situativ. Wer hier mitdenkt, erreicht mehr Menschen, verbessert die Usability und zeigt digitale Verantwortung.
Auch technisch macht es Sinn: Barrierearme Mails sind in der Regel responsiver, besser strukturiert und performanter auf mobilen Geräten.

Rund 20 % der Nutzer in Deutschland leben mit einer Einschränkung und sind auf Hilfsmittel wie Screenreader angewiesen.
5. Was gehört zu einem barrierearmen E-Mail-Template?
Man muss kein Accessibility-Profi sein, um E-Mails inklusiver zu gestalten. Bereits einfache Maßnahmen machen den Unterschied – zum Beispiel:
- Verwendung klarer Überschriften-Hierarchie (H1–H3)
- Lesefreundliche Schriftgrößen ab 14 px
- Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Alternativtexte für Bilder
- Einspaltige Layouts für mobile Lesbarkeit
- Sprechende Linktexte („Jetzt informieren“ statt „Hier klicken“)
- Sprachdefinition im HTML (lang=“de“)
-
keine rein grafischen Texte (also keine Headlines als Bild)
-
weniger Spielraum bei Animationen oder Custom-Fonts.
Es gilt also im Prinzip, was schon immer wichtig war bei der Gestaltung von E-Mail-Templates. Auch wenn barrierefreie Mails gewisse Einschränkungen beim Design mit sich bringen – etwa bei der Layoutfreiheit oder der Verwendung rein grafischer Inhalte – bedeuten sie keinesfalls „langweiliges“ E-Mail-Marketing. Vielmehr fördern sie Klarheit, Nutzerfreundlichkeit und bessere mobile Lesbarkeit. Und genau das zahlt oft positiv auf die Performance ein.
Wichtig ist dabei nicht nur das visuelle Design, sondern auch der technisch saubere Aufbau der E-Mail. Eine logisch strukturierte HTML-Codierung – angelehnt an die Prinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – stellt sicher, dass Inhalte korrekt von Screenreadern erfasst und auf mobilen Geräten nutzbar sind. Wer auf saubere Semantik, Alternativtexte und nachvollziehbare Struktur achtet, legt die Basis für echte Inklusion.
Du willst eine Checkliste? Dann lade dir unser Factsheet als PDF herunter: Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing
6. Fazit: Kein Muss – aber ein starkes Signal
Klassisches E-Mail-Marketing fällt aktuell nicht unter die BFSG-Pflicht. Aber clevere Unternehmen denken heute schon inklusiv. Denn Barrierefreiheit heißt nicht nur Rücksicht – sondern auch Reichweite, Qualität und Zukunftsfähigkeit.
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